Individuelles Arbeitsrecht.

Das individuelle Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.                                     

Wesentliche Grundlagen sind der Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und verschiedene arbeitnehmerschützende Gesetze, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), Arbeitszeitgesetz (ArbGZG), Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Ich berate Sie gerne zu allen praxisrelevanten Themen des individuellen Arbeitsrechts, z.B. betreffend

  • Arbeitsverträge
  • Kündigungsschutz: außerordentliche Kündigungen, ordentliche Kündigungen
  • Aufhebungsverträge / Abwicklungsverträge sowie Abfindungen
  • Abmahnungen
  • Freistellungen
  • Vergütungen
  • Befristungen
  • Mutterschutz
  • (Eltern-)Teilzeit
  • Diskriminierung
  • Krankheit, einschließlich des betrieblichen EIngliederungsmanagement (bEM)
  • Berufsbildung
  • etc.

Kollektives Arbeitsrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat im Betrieb.

Die wesentlichen Regelungen der Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Gremium lassen sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) finden. So sind dort bspw. die Informations-, Anhörungs-, Beratungs-, Zustimmungsverweigerungs- sowie Mitwirkungsrechte des Betriebsrats geregelt.                                                                                                                              

Ich berate Sie gerne zu allen praxisrelevanten Themen des kollektiven Arbeitsrechts, z.B. betreffend

  • Tarifrecht und Tarifvertragsrecht
  • Streik- und Arbeitskampfrecht
  • Fragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Verhandlungen von Sozialplänen und Interessenausgleichen
  • Fragen der sozialen, personellen und wirtschafltichen Mitbestimmung
  • Fragen des betrieblichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit
  • Pflicht des Betriebsrats zur Fortbildung sowie Recht des Betriebsrats zur Übernahme von Schulungskosten
  • etc.

Angrenzende Rechtsgebiete.

Das Arbeitsrecht weist - wie andere Rechtsgebiete auch - eine Vielzahl an Schnittmengen zu anderen Rechtsgebieten auf.

So sind mit dem Arbeitsrecht bspw. auch Fragen verwaltungsrechtlicher Natur in Bezug auf die ordnungsgemäßen Beteiligung des Inklusions- bzw. Integrationsamtes oder bspw. datenschutzrechtlicher Natur bei der Verabreitung personenbezogener Arbeitnehmerdaten verbunden.                                                                                                                                                           

Ich berate ich Sie daher gerne auch zu allen praxisrelevanten flankierenden Themen des                                                 

  • Sozialrechts,
  • Datenschutzrechts,
  • Gesellschaftsrechts sowie
  • zu Frangen von "Arbeitsrecht und Compliance" (z.B. betreffend des Fremdpersonaleinsatzes und Verhinderung von Scheinselbstständigkeit).

Sie suchen eine arbeitsrechtliche Rechtsberatung? Dann kontaktieren Sie mich. 

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